Ihr Winterdienst in Wien!
Die Schneeräumung dient vor allem der Unfallvorsorge - sie ist eine Maßnahme zur Gewährleistung der Befahr- und Begehbarkeit von Straßen, Plätzen und Gehwegen.
Oft müssen auch Dächer von Schnee befreit werden, um gefährliche Dachlawinen zu verhindern.
Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt.
Ein von uns betreutes Haus ist nicht "eines von vielen", sondern wir streben im Rahmen unserer Tätigkeiten nach sozialer Verantwortung. Wir bemühen uns um Kontinuität bei unseren Mitarbeitern, denn für viele Hausbewohner ist ein vertrautes Gesicht als Hausbetreuer wichtig.
Unsere Mitarbeiter haben auch stets ein offenes Ohr für Hausbewohner und kleine Hilfen wie das Wechseln einer Glühbirne in einer Wohnung sind selbstverständlich.
Wissenswertes rund ums Thema Schneeräumung:
- Wo und wie häufig muss geräumt werden?
Laut § 93 der StVO müssen Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Glatteis befreit sein.
- Was ist die Tauwetterkontrolle?
Hierbei handelt es sich um die Absicherung gegen Eis, Eiszapfen sowie Dachlawinen. Sie wird zusätzlich zur Schneeräumung beauftragt.
- Wann muss Streusplitt entfernt sein?
Es gibt keine gesetzliche Regelung, jedoch muss Streusplitt entfernt werden, bevor er die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt.
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Vertrauen Sie auf unseren Service und übergeben Sie uns die wichtige Verantwortung Ihrer Schneeräumung!
Ihr A.S.S.-Team